Corona Info
Liebe Gäste!
Seit dem 1. Mai 2022 gelten viele Lockerungen. Gerne fassen wir diese kurz für Sie zusammen!
Green Pass ade!
Für die Beherbergung benötigen die Gäste keinen Green Pass mehr. Dies gilt auch für die Nutzung von Hallenschwimmbädern, Fitnessräumen und Wellnessanlagen.
Auch die Gäste der Gastronomiebetriebe brauchen für den Konsum von Speisen und Getränken weder im Außen- noch im Innenbereich einen Green Pass.
Maskenpflicht
Die generelle Maskenpflicht in den Innenräumen ist abgeschafft, wird jedoch empfohlen.
Bis zum 15. Juni 2022 gilt noch eine FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie für Theater, Konzertsäle, Kinos, Liveusiklokalen und Ähnliches.
Öffentliche Verkehrsmittel und Aufstiegsanlagen
Ab Freitag, 1. April 2022, benötigt man für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und der Aufstiegsanlagen keinen Green Pass mehr. Bis Samstag, 30. April 2022, besteht jedoch die Pflicht, in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in geschlossenen Aufstiegsanlagen eine FFP2-Maske zu tragen.
Einreise nach Südtirol (aus EU-Ländern und den Schengenstaaten)
Hier bleiben Sie informiert!
Bleiben Sie informiert! www.suedtirol.info/sicherreisen